NeuConnect erhält 1. Teilgenehmigung gemäß BImSchG für Konverterstation

  • GAA Oldenburg erteilt 1. Teilgenehmigung gemäß §§ 8 i.V.m. 19 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
  • Bauvorbereitende Maßnahmen der NeuConnect Konverteranlage in Coldewei bewilligt
  • Entscheidender Meilenstein im Genehmigungsprozess für Bau und Betrieb des NeuConnect Interkonnektors

14. Oktober 2021 – Die Bewilligung der 1. Teilgenehmigung gemäß den §§ 8 i.V.m. 19 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) für die Errichtung und den Betrieb der NeuConnect Elektroumspannanlage inklusive der Konverteranlage in Coldewei, Wilhelmshaven durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (GAA Oldenburg) ist amtlich. Der Genehmigungsprozess startete bereits im November 2020 mit Einreichung der erforderlichen Unterlagen seitens der NeuConnect Deutschland GmbH beim GAA Oldenburg und ist nun nach Prüfung der Unterlagen, Erhalt der Genehmigung sowie Einhaltung der vorgeschriebenen behördlichen Maßnahmen und Fristen erfolgreich beendet.

Die 1. Teilgenehmigung gemäß BImSchG umfasst bauvorbereitende Maßnahmen wie die Herstellung von Regenrückhaltebecken, Entwässerungsgräben und Einleitstellen, Erdbauarbeiten, Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche und infrastrukturelle Erschließung des Vorhabengrundstücks. Sie schließt aber auch die Baugenehmigung (nach § 59 Niedersächsischer Bauordnung), Plangenehmigung (§ 68 Wasserhaushaltsgesetz) und die denkmalrechtliche Genehmigung (§§ 10 und 13 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetzes) mit ein.

Darüber hinaus wurde ein vorläufiges positives Gesamturteil durch das GAA Oldenburg erstellt: Im Hinblick auf alle Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG hat eine vorläufige Beurteilung ergeben, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Elektroumspannanlage inklusive Konverteranlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen.

„Diese 1. Teilgenehmigung ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur erfolgreichen Realisierung unseres Interkonnektors, der erstmalig den deutschen mit dem britischen Strommarkt verbindet und so die Stromversorgung nachhaltig sicher gestaltet. Wir setzen entschieden auf einen pro-aktiven Dialog mit allen Beteiligten und blicken optimistisch auf den weiteren Projektverlauf“, so Torsten Garmatz, Project Manager NeuConnect Deutschland GmbH.

Im Wesentlichen muss das geplante NeuConnect-Projekt in Deutschland vier Zulassungsverfahren bei unterschiedlichen Behörden durchlaufen. Für den Abschnitt in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) zuständig. Verantwortlich für das Planfeststellungsverfahren des Abschnitts auf dem Festland und im niedersächsischen Küstenmeer ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Hierbei handelt es sich um derzeit noch laufende Verfahren. Die vom GAA Oldenburg nun erteilte 1. Teilgenehmigung gemäß §§ 8 i.V.m. 19 BImSchG ist Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Konverterstation in Coldewei, Wilhelmshaven.